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Gebäudereinigung Berlin

Praxisreinigung nach RKI-Empfehlung: Anforderungen

Was die KRINKO/RKI-Empfehlung für die Reinigung von Arztpraxen bedeutet: Risikobereiche, Hygieneplan, Desinfektion, Dokumentation und Personal.

Recht & Pflichten · · 6 Min. Lesezeit · Redaktion

Für eine Arztpraxis ist Reinigung keine Ordnungsfrage, sondern Teil der Infektionsprävention — und damit Teil dessen, was bei jeder Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt auf dem Tisch liegt. Der Maßstab dafür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, insbesondere die Empfehlung zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen". Dieser Artikel übersetzt diese Anforderungen in die Praxis: Wer ist verantwortlich, wie werden Räume eingestuft, was heißt das für Verfahren, Personal und Dokumentation — und woran erkennen Praxisinhaber und Praxismanagerinnen, ob ihr Reinigungsdienstleister dem Anspruch genügt. Was eine spezialisierte Praxisreinigung konkret umfasst und wie sie sich von der Büroreinigung unterscheidet, beschreiben wir in der Leistungsübersicht; die branchenspezifischen Anforderungen von Arztpraxen haben wir dort gebündelt.

Die rechtliche Einordnung: Empfehlung mit Verbindlichkeitswirkung

Formal sind KRINKO-Empfehlungen keine Gesetze. Praktisch definieren sie den Stand der Wissenschaft, dessen Einhaltung § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von medizinischen Einrichtungen verlangt — wer den Empfehlungen folgt, für den wird die Einhaltung des Standes vermutet; wer abweicht, muss die Gleichwertigkeit seiner Lösung begründen können. Hinzu kommen die Hygieneverordnungen der Länder — in Berlin regelt die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen die Pflichten für Praxen — sowie für den Schutz des Personals die TRBA 250 zu biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen.

Zwei Konsequenzen sind für den Einkauf von Reinigungsleistungen entscheidend. Erstens: Die hygienerechtliche Verantwortung bleibt bei der Praxisleitung; sie lässt sich beauftragen, aber nicht delegieren. Ein Dienstleister, der „RKI-konform" verspricht, entbindet Sie von nichts — er muss in Ihr Hygienemanagement eingebunden werden. Zweitens: Der Hygieneplan der Praxis ist das führende Dokument. Die Reinigung arbeitet ihn ab; ein Reinigungsvertrag, der dem Hygieneplan widerspricht oder ihn ignoriert, ist bei der ersten Begehung ein Befund.

Risikobereiche: nicht jede Fläche ist gleich

Kern der KRINKO-Systematik ist die Einstufung von Flächen nach Infektionsrisiko. Für eine typische Praxis ergeben sich daraus drei Zonen mit unterschiedlichen Anforderungen:

BereichBeispieleAnforderung
Ohne besonderes RisikoFlur, Wartezimmer, VerwaltungRegelmäßige Reinigung
Mit möglicher KontaminationBehandlungsräume, Labor, SanitärReinigung und routinemäßige, gezielte Flächendesinfektion
Besondere AnforderungenEingriffsräume, OP-NebenräumeDesinfektion nach festgelegtem Plan, ggf. erweiterte Verfahren

Patientennahe Kontaktflächen — Liegen, Armaturen, Türgriffe, Geräteoberflächen im Behandlungsbereich — sind unabhängig vom Raum desinfizierend zu behandeln, und zwar arbeitstäglich sowie bei sichtbarer Kontamination sofort. Die Zoneneinteilung Ihrer konkreten Praxis gehört in den Hygieneplan und von dort ins Leistungsverzeichnis der Reinigung: Raum für Raum, mit Verfahren und Frequenz. Wie ein solches Leistungsverzeichnis aufgebaut wird, zeigt unsere LV-Anleitung — für Praxen ergänzt um die Desinfektionspositionen.

Verfahren: was „desinfizierende Reinigung" konkret heißt

Die KRINKO-Empfehlung legt die Verfahrensgrundsätze fest, die ein Dienstleister beherrschen muss. Die wichtigsten fünf:

Wischdesinfektion statt Sprühdesinfektion. Flächen werden nass wischend desinfiziert; das Besprühen ist auf schwer zugängliche Stellen beschränkt — Sprühnebel erreicht die Fläche unzuverlässig und belastet die Atemluft des Personals.

Geeignete, gelistete Mittel in richtiger Konzentration. Verwendet werden Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit — in der ambulanten Praxis üblicherweise nach der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) — in der im Hygieneplan festgelegten Konzentration und Einwirkzeit. „Viel hilft viel" ist hier doppelt falsch: Unterdosierung wirkt nicht, Überdosierung schädigt Material und Personal.

Farbcodierte Trennung. Getrennte Tücher und Bezüge je Bereich — bewährt hat sich das Vier-Farben-System, das Sanitär, Behandlungsumfeld und allgemeine Flächen strikt auseinanderhält. Ein Tuch, das vom WC in den Behandlungsraum wandert, ist der klassische Übertragungsweg, den die Systematik ausschließt.

Bezugswechsel je Raum. Wischbezüge und Tücher werden nicht in der Desinfektionslösung „nachgetaucht", sondern je Raum bzw. Bereich gewechselt und aufbereitet — sonst wird die Lösung selbst zum Keimreservoir.

Aufbereitung der Utensilien. Verwendete Bezüge und Tücher werden maschinell desinfizierend gewaschen und trocken gelagert; feucht gelagerte Utensilien verkeimen über Nacht.

Der Unterschied zwischen Büro- und Praxisreinigung ist kein anderes Putzmittel. Es ist ein anderes System: Zonen, Verfahren, Nachweise — und Personal, das versteht, warum.

Personal und Schulung: die unterschätzte Anforderung

Jedes Verfahren ist nur so gut wie die Person, die es ausführt. Aus den Regelwerken ergeben sich konkrete Personalanforderungen an den Dienstleister: dokumentierte Einweisung und regelmäßige Schulung der eingesetzten Kräfte in Hygieneverfahren und Hygieneplan der Praxis; Unterweisung nach TRBA 250 einschließlich Schutzausrüstung und Verhalten bei Nadelstichverletzungen; angebotene Immunisierung, wo der Arbeitgeber sie nach Gefährdungsbeurteilung anbieten muss; und feste, dem Objekt zugeordnete Kräfte statt wechselnder Springer — nicht als Komfortmerkmal, sondern weil Zonen- und Verfahrenskenntnis objektgebunden ist. Fragen Sie Ihren Anbieter nach Schulungsnachweisen für genau die Kräfte, die in Ihrer Praxis arbeiten; ein Zertifikat der Firma ohne Namensbezug sagt wenig. Kontinuität im Team ist bei der Auswahl des Dienstleisters für Praxen das vielleicht wichtigste Einzelkriterium.

Dokumentation: was die Begehung sehen will

Bei einer Praxisbegehung interessiert nicht, ob gereinigt wurde, sondern ob es nachweisbar nach Plan geschah. Der Dienstleister muss dafür liefern: Leistungsnachweise je Termin mit Datum, Bereich und ausführender Kraft; die Bestätigung der desinfizierenden Maßnahmen laut Plan; Schulungs- und Unterweisungsnachweise; und Produktdatenblätter der eingesetzten Mittel. Auf Praxisseite gehören der Hygieneplan mit Reinigungs- und Desinfektionsplan (Fläche, Mittel, Konzentration, Frequenz, Verantwortliche) und die Regelung der Verantwortlichkeiten dazu. Bewährt hat sich ein gemeinsamer Ordner — physisch oder digital —, der beides zusammenführt: Bei der Begehung haben Sie dann eine Antwort statt einer Suche.

Die Schnittstelle: was die Praxis selbst übernimmt

In fast jeder Praxis bleibt eine Arbeitsteilung zwischen Praxisteam und Reinigungsdienst — typisch: Das Praxisteam übernimmt die desinfizierende Aufbereitung patientennaher Flächen zwischen den Behandlungen und die Aufbereitung von Medizinprodukten (die ohnehin nie Aufgabe der Reinigung ist), der Dienstleister die tägliche desinfizierende Reinigung nach Plan. Wichtig ist nicht, wo genau die Linie verläuft, sondern dass sie schriftlich verläuft: Jede Fläche hat genau einen Verantwortlichen. „Das macht doch die Reinigung" und „das macht doch die MFA" sind zusammen die häufigste Lücke im Hygienemanagement — und die am leichtesten zu schließende.

Die häufigsten Befunde — und was sie kosten

Aus Begehungsprotokollen und Praxisalltag wiederholen sich fünf Befunde mit bemerkenswerter Zuverlässigkeit. Der fehlende Flächenbezug im Hygieneplan: Es existiert ein allgemeiner Plan, aber niemand kann sagen, welches Mittel in welcher Konzentration auf welcher Fläche wie oft eingesetzt wird. Die stille Vertragslücke: Der Reinigungsvertrag stammt aus der Zeit vor dem aktuellen Hygieneplan und kennt die Desinfektionspositionen nicht — gereinigt wird nach Vertrag, gehaftet nach Plan. Das Springer-Problem: Ständig wechselnde Kräfte, die die Zoneneinteilung der Praxis nicht kennen und im Zweifel überall dasselbe Tuch einsetzen. Die feuchte Lagerung: Wischbezüge, die über Nacht im Eimer bleiben und morgens als Keimreservoir zurück in die Praxis gehen. Und die Dokumentationslücke: Es wurde geleistet, aber nichts ist nachweisbar — was bei der Begehung dasselbe ist wie nicht geleistet.

Jeder dieser Befunde ist mit dem oben Beschriebenen vermeidbar, und keiner ist teuer zu vermeiden: Sie kosten Sorgfalt bei Vertrag und Plan, nicht laufendes Geld. Teuer ist nur ihre Entdeckung durch das Gesundheitsamt statt durch Sie.

Woran Sie einen geeigneten Dienstleister erkennen

Zum Abschluss die Prüffragen, verdichtet: Kann der Anbieter Referenzen aus dem medizinischen Bereich nennen? Kennt er die KRINKO-Systematik, ohne dass Sie sie erklären müssen — fragt er nach Ihrem Hygieneplan, nach Zonen, nach der Schnittstelle zum Praxisteam? Legt er Schulungsnachweise für die konkret eingesetzten Kräfte vor, benennt er eine feste Objektleitung, arbeitet er mit farbcodiertem System und dokumentiert er jeden Einsatz? Und: Kalkuliert er die Praxisreinigung erkennbar anders als eine Büroreinigung? Eine Praxis braucht pro Quadratmeter deutlich mehr Zeit als ein Büro — kleinteilige Räume, Desinfektionspositionen, Materialtrennung. Ein Angebot auf Büropreisniveau bedeutet, dass eine dieser Anforderungen nicht eingepreist ist; welche, erfahren Sie bei der ersten Begehung durch das Gesundheitsamt. Wenn Sie auf dieser Grundlage ein Angebot anfordern, geben Sie den Hygieneplan gleich mit — die Qualität der Rückfragen dazu ist der schnellste Eignungstest, den es gibt.

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