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Gebäudereinigung Berlin

Arztpraxen

Reinigung für Arztpraxen in Berlin

In Arztpraxen ist Reinigung keine Hauswirtschaft, sondern Teil der Hygiene – und die wird unangekündigt geprüft.

Kennen Sie das?

  • Die Begehung durch das Gesundheitsamt kommt unangekündigt.
  • Die Reinigungskraft kennt die Flächendesinfektion nicht: falsches Mittel, falsche Einwirkzeit.
  • Zwischen Behandlungsraum, Sanitärbereich und Wartezimmer wandert dasselbe Tuch.
  • Der bisherige Dienstleister konnte nicht dokumentieren, was wann womit gereinigt wurde.

Genau dafür haben wir ein System.

Was wir bei Ihnen konkret übernehmen

Verstehen Ihre Kräfte die Hygieneanforderungen wirklich?

Das ist die Frage, die Praxen stellen – und sie ist berechtigt, weil die falsche Antwort erst bei der Begehung auffällt. Unsere Antwort ist keine Zusicherung, sondern eine Einweisung auf Ihren Plan und ein Nachweis über jeden Gang.

  • Einweisung jeder eingesetzten Kraft auf den Hygieneplan Ihrer Praxis
  • Farblich getrennte Tuch- und Wischsysteme je Bereich
  • Dokumentierter Reinigungsgang mit Datum, Bereich und ausführender Kraft
  • Feste Zuordnung derselben Kräfte zu Ihrem Objekt
  • Verschwiegenheitserklärung, weil Patientendaten im Raum unvermeidbar sind

Wann wir reinigen – und warum

Vor 08:00 Uhr
Fertig, bevor die erste Patientin das Wartezimmer betritt.
Nach 20:00 Uhr
Für Praxen mit Abendsprechstunde – nach dem letzten Termin, nicht davor.
Zusätzliche Grundreinigung
Ein- bis zweimal jährlich, terminiert in eine Schließzeit statt in den laufenden Betrieb.

Fragen aus Ihrer Branche

Ja. Die Einweisung erfolgt auf den Hygieneplan Ihrer Praxis, weil dieser die maßgebliche Vorgabe ist. Wer bei Ihnen reinigt, ist auf Ihr Objekt eingewiesen, nicht allgemein geschult.

Beides ist möglich. Viele Praxen geben das Mittel vor, das in ihrem Hygieneplan steht; dann arbeiten wir damit. Andernfalls stimmen wir das Mittel vor Vertragsbeginn schriftlich mit Ihnen ab.

Ja, getrennt nach Behandlung, Verwaltung und Sanitär. Die Zuordnung hängt sichtbar im Objekt, damit sie auch bei einer Vertretung eingehalten wird.

Ja. Ihrem Objekt sind feste Kräfte zugeordnet. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine ebenfalls eingewiesene Vertretung, die Sie vorher kennen.

Ja. Sie erhalten den Nachweis über jeden Reinigungsgang monatlich und können ihn dem Gesundheitsamt unverändert vorlegen.

Nachweise und Compliance

In Ihrer Praxis bewegen sich unsere Kräfte zwischen Patientendaten und Behandlungsräumen. Deshalb sind Führungszeugnis und Verschwiegenheitserklärung bei uns keine Zusatzoption.

  • Direktanstellung

    Alle Reinigungskräfte sind bei uns angestellt. Keine Subunternehmer, keine Kette, die Sie nicht überblicken.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    SOKA, Krankenkasse und Finanzamt – aktuell, und unaufgefordert in Ihrer Akte.

  • Betriebshaftpflicht

    Bestehender Versicherungsschutz für Sach- und Schlüsselschäden. Police auf Anfrage.

  • Geprüftes Personal

    Erweitertes Führungszeugnis und Verschwiegenheitserklärung, dokumentiert je Objekt.

Compliance im Detail

Angebot für Ihre Praxis?

Wir sehen uns Ihren Hygieneplan an und rechnen den Aufwand danach durch.

Oder rufen Sie an:030 1208 4990