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Gebäudereinigung Berlin

Compliance

Ihr Risiko als Auftraggeber – und wie wir es unterbrechen

Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, haftet unter Umständen für deren Löhne. Diese Seite erklärt, wofür genau, und welche Unterlagen wir Ihnen dazu vorlegen.

Ihr Risiko als Auftraggeber

Der Teil, den die meisten Anbieter nicht erwähnen – weil er unbequem ist und weil er sie betrifft.

Wenn Sie eine Reinigungsfirma beauftragen, entsteht für Sie eine eigene Haftung: Zahlt Ihr Dienstleister – oder dessen Subunternehmer – den tariflichen Mindestlohn nicht, können die betroffenen Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen Sie in Anspruch nehmen. Nicht statt, sondern zusätzlich zu ihrem Arbeitgeber.

Das ist kein theoretisches Risiko. Es wird praktisch, sobald Aufträge weitergereicht werden – und in der Gebäudereinigung werden sie das häufig, ohne dass der Auftraggeber es erfährt. Je länger die Kette, desto weniger können Sie überblicken, wer in Ihren Räumen arbeitet und ob diese Person korrekt bezahlt wird.

§ 14 AEntG – Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts wie ein selbstschuldnerischer Bürge – und zwar auch für die Nachunternehmer. Für die Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der Mindestlöhne festlegt.
§ 13 MiLoG – Mindestlohngesetz
Verweist für die Auftraggeberhaftung auf § 14 AEntG und erstreckt sie damit auf den gesetzlichen Mindestlohn.
§ 28e Abs. 3a SGB IV – zum Vergleich
Eine vergleichbare Haftung für Sozialversicherungsbeiträge kennt das Sozialgesetzbuch für das Baugewerbe. Ob und in welchem Umfang sie auf Reinigungsleistungen übertragbar ist, ist eine Frage des Einzelfalls – wir führen die Norm hier nur zur Einordnung an und leiten daraus keine Aussage über Ihre Lage ab.

⚠️ Diese Seite gibt den Regelungsgehalt in eigenen Worten wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext; für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung oder Ihren Anwalt.

Wie die Haftungskette entsteht

Drei Glieder. Ihr Risiko wächst mit jedem, das Sie nicht sehen.

  1. Sie als Auftraggeber

    Sie beauftragen die Reinigung Ihrer Flächen und schließen einen Vertrag mit einem Dienstleister.

  2. Der beauftragte Dienstleister

    Er kann die Leistung selbst erbringen – oder ganz oder teilweise weitergeben. Ob er das tut, steht selten im Angebot.

  3. Der Nachunternehmer

    Dessen Beschäftigte arbeiten in Ihren Räumen. Sie kennen weder deren Arbeitsverträge noch deren Löhne – haften nach § 14 AEntG aber möglicherweise dafür.

Wie wir diese Kette unterbrechen

Vier Mechanismen. Zu jedem gibt es ein Dokument, das Sie anfordern können – und das wir Ihnen ohnehin vorlegen.

Direktanstellung gegenüber Subunternehmervergabe

Der Unterschied ist nicht die Reinigungsleistung. Es ist die Frage, wer Ihnen Auskunft geben kann.

Gegenüberstellung der beiden Modelle aus Sicht des Auftraggebers
AspektMit SubunternehmernBei uns: Direktanstellung
Ihre HaftungErstreckt sich auf jedes Glied der Kette, auch auf Firmen, die Sie nie beauftragt haben.Endet bei uns. Es gibt kein weiteres Glied.
Wer in Ihren Räumen arbeitetWechselt mit dem Subunternehmer; Namen sind dem Auftraggeber oft nicht bekannt.Ein festes Team, bei uns angestellt, namentlich dokumentiert.
Unterlagen im StreitfallMüssen beim Subunternehmer angefordert werden – wenn es ihn dann noch gibt.Liegen bei uns und gehen unaufgefordert in Ihre Akte.
Zutritt und SchlüsselKreis der Zutrittsberechtigten ist für den Auftraggeber nicht vollständig nachvollziehbar.Schlüsselübergaben werden je Person quittiert und dokumentiert.

Versicherungsschutz

Was abgedeckt ist – und mit welcher Summe. Die Police legen wir vor Vertragsbeginn vor, damit Ihre Rechts- oder Einkaufsabteilung sie prüfen kann.

Deckungsbausteine der Betriebshaftpflicht
DeckungDeckungssummeWas das abdeckt
Betriebshaftpflichtauf AnfragePersonen- und Sachschäden, die bei der Leistungserbringung in Ihrem Objekt entstehen.
Schlüsselverlust und Schließanlageauf AnfrageDer teure Fall: Geht ein Schlüssel verloren, ist nicht der Schlüssel das Problem, sondern der Austausch der Schließanlage.
Tätigkeits- und Bearbeitungsschädenauf AnfrageSchäden an genau den Gegenständen, die gereinigt werden – von vielen Standardpolicen ausgeschlossen.
Vermögensschädenauf AnfrageFinanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden, soweit in der Police enthalten.

⚠️ Die Deckungssummen stehen hier noch nicht, weil wir keine Zahl veröffentlichen, die wir nicht mit der aktuellen Police belegen können. Fordern Sie die Police an – Sie erhalten sie vollständig, nicht als Auszug.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Der Nachweis, dass wir unsere Beiträge und Steuern tatsächlich abgeführt haben – ausgestellt nicht von uns, sondern von den Stellen, die es wissen müssen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen bei der jeweiligen Stelle keine Rückstände hat. Für die Gebäudereinigung sind drei relevant: die SOKA für die tariflichen Sozialkassenbeiträge, die Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialversicherung und das Finanzamt für die Steuern. Zusammen decken sie genau die Verpflichtungen ab, für die Sie als Auftraggeber in Anspruch genommen werden könnten.

Sie müssen sie nicht anfordern: Wir legen die aktuellen Bescheinigungen zu Vertragsbeginn vor und schicken sie turnusmäßig nach, bevor die alten älter als drei Monate sind. Wenn Sie sie vor einer Vergabeentscheidung brauchen, genügt eine E-Mail an unsere Objektleitung oder ein Anruf – wir senden sie am selben Werktag.

Datenschutz und Personalüberprüfung

Zwei Fragen, die vor allem Kanzleien, Praxen und Verwaltungen stellen – und die zusammengehören, weil beide denselben Kern haben: Wer darf was sehen?

Datenschutz (DSGVO)

Unsere Reinigungskräfte arbeiten in Räumen, in denen personenbezogene Daten liegen – Akten, Bildschirme, Patientenunterlagen. Sie sind auf das Datengeheimnis verpflichtet und angewiesen, Unterlagen weder zu lesen noch zu bewegen; Papierkörbe mit vertraulichem Inhalt werden nur nach Ihrer Vorgabe behandelt.

Wo Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO benötigen, schließen wir sie ab. Ob sie im Einzelfall erforderlich ist, hängt davon ab, wie stark unsere Tätigkeit mit Ihren Daten in Berührung kommt – wir klären das vor Vertragsbeginn mit Ihnen, statt es offenzulassen.

Überprüfung des Personals

Vor dem ersten Einsatz liegen ein erweitertes Führungszeugnis und eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung vor. Wir dokumentieren beides je Objekt, damit Sie im Zweifel belegen können, wer Zutritt hatte und auf welcher Grundlage.

Schlüssel werden je Person quittiert übergeben und bei Ausscheiden quittiert zurückgenommen. Der Kreis der Zutrittsberechtigten ist damit zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar – auch rückwirkend.

Unterlagen anfordern

Versicherungsnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Beschreibung unseres Beschäftigungsmodells – wir stellen Ihnen die Unterlagen zusammen.

Oder rufen Sie an:030 1208 4990